Rathen n. Königstein
++Allgemein
- Amt:
- Pirna
Rathen (Raden)
n. Königstein - Einwohner:
- 16 besessene Mann, darunter der Lehenrichter und 3 Gärtner, die stehen mit Lehen und Zinsen dem Amt zu.
- Weiteres:
- [Freiheiten und Rügen vgl. fol. 818a-819b.]
- Hufen:
- 6 Hufen und 3 Ruten; darin sind der Richter mit 1 Hufe schon vorher und die 3 Gärtner mit 3 Ruten jetzt neu angeschlagen
KarteLink zum HOV Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Amt Pirna
- Weiteres:
Erbgericht:
- Inhaber:
- Amt Pirna
- Richteramt:
- Lehenrichter
- Zum Richteramt:
- Der Lehenrichter geht vom Amt zu Lehen, er trägt die Gebote unter den Nachbarn aus. Er darf Wein und Bier aus Pirna, bei Eisgang aus Königstein schenken, darf brauen, backen und schlachten und hat freie Hasenjagd in der Flur.
- Dingstuhl:
- Rathen
- Zum Dingstuhl:
- Wenn man Geding hält, gibt er den Amtleuten für 3 Personen Essen und die Gemeinde bezahlt die Getränke; Futter für die Pferde hat er aus Pflicht niemals geben müssen. Zu diesem Dingstuhl gehören: Rathen, Rathewalde, Waltersdorf und Pötzscha.
- Weiteres:
- [Freiheiten und Dienste vgl. fol. 801b-802b und 816b-817b]
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Pirna (Schloßwagen)
- Leistung:
- Sie gehören zum Schloßwagen des Amtes Pirna und schicken dazu 3 Mann zusammen mit Pötzscha, Rathewalde, Rathen, Waltersdorf und Weißig.
- Bemerkung:
Abgaben
Empfänger |
Leistung |
Art |
Termin |
Maß |
Amt Pirna | 28 gr | Erbzins | Walpurgis | |
Amt Pirna | 3 ß 21 gr | Erbzins | Michaelis | |
Amt Pirna | 11 gr | Geschoß | Martini | |
| Bemerkungen: gibt 1 Frau von einem Garten und die Ältesten im Dorf sagen, daß es kein Geschoß sei, sondern Zins |
Amt Pirna | 24 gr | Laßzins | | |
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
- Sie geben 7,5 gr Abzug wenn sie aus dem Amt ziehen. Teilschillinge geben sie nicht.
- Schreibgeld:
- Weiteres:
- Wenn das Gericht zu Fall kommt, weiß er von nichts, das zu geben wäre; die Erben aber, wenn sie es wieder zu Lehen nehmen, geben 1 ß gr ins Amt ohne das Schreibgeld. Sind keine Erben vorhanden, fällt es ans Amt zurück.
Kirche
- Pfarrort:
- Königstein
- Pfarrherr:
- Verfassung:
- Einkommen:
- Weiteres:
- Was sie dem Pfarrer und dem Schulmeister geben, zeigt deren Register an.
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 40094, Nr. 69 b
- Amtserbbuch:
- Pirna
- Seiten:
- 800-821