[Kurzeintrag] Dieses Dorf ist mit Lehen und Zinsen Wolf von Raschka, der in diesem Dorf wohnhaft ist, zugetan. Aber die Hälfte des Dorfes auf der anderen Elsterseite ist im Amt Pegau gelegen und diesem mit Ober, Erbgericht und Steuer auf dem Feld zugetan.
Weiteres:
Im Dorf stehen dem Amt Folge und Steuer zu, die Gerichte aber dem Erbherrn. Wolf von Raschka hat dem Amt diese Gerechtigkeiten bestritten und behauptet, er gehöre damit zum Amt Altenburg [dazu fol. 14 f. Schriftwechsel Raschkas mit dem Geleitsmann].