[Kurzeintrag] Dieses Dorf ist dem Bischof zu Meißen mit Erbgerichten, Lehen, Zinsen und Diensten zuständig. Das Amt hat hier weder Folge noch Steuer, Nachreise oder Hufenhafer; das verdient der Erbherr mit seinen Ritterdiensten.
Weiteres:
Nur die Obergerichte in Dorf und Feld gehören hier unmittelbar dem Amt Oschatz.