Amt Oschatzin Dorf und Feld zugleich mit denen von Schleinitz zu Bornitz
Inhaber:
von Schleinitz zu Bornitzin Dorf und Feld zugleich mit dem Amt Oschatz
Richteramt:
Zum Richteramt:
Dingstuhl:
Unterreußen
Zum Dingstuhl:
Sie sind gegen Unterreußen dingpflichtig.
Weiteres:
Das Erbgericht wird vom Amt und denen von Schleinitz zugleich gehalten, das Gericht in beider Herren Namen gehegt und die Bußen geteilt.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Sie sind mit keiner Heerfahrtsfolge belegt.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Oschatz
2 ß 44 gr
Erbzins
Michaelis
Bemerkungen:
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Die Leute des Amtes geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er 1 Leihe- und 1 Schreibgroschen. Die anderen geben ihrem Erbherrn nach alter hergebrachter Gewohnheit.