Zetta n. Nossen

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Allgemein

Amt:
Meißen
Zetta (Zotten bei Grauszlitz gelgegen)
n. Nossen
Einwohner:
8 besessene Mann, darunter 3 Gärtner, die sind alle denen von Maltitz zu Wendischbora lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
10 Hufen und 1 Viertel; die 3 Gärtner sind für 3 Viertel gerechnet
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Meißen
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
von Maltitz zu Wendischbora
Richteramt:
Zum Richteramt:
Dingstuhl:
Zum Dingstuhl:
Weiteres:
Darein gehören aber keine offenen Schäden oder Blutrünste.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Wendischbora [zugeordnet]
Leistung:
Sie müssen neben den einzelnen Bauern zu "Goltzau", die denen von Maltitz ("Miltitz") zuständig sind, dem Amt mit 1 Fußknecht dienen.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Meißen3 Scheffel WeizenWachweizenTrium Regum
Amt Meißen6 Scheffel HaferWachhaferTrium Regum
Bemerkungen: Übermaß: 7,5 Viertel
von Maltitz zu Wendischbora8,5 ß 8 grErbzins
von Maltitz zu Wendischbora2 HühnerErbzins
Amt Meißen1 grSchreibgeldTrium Regum
Bemerkungen: zum Wachweizen

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen.
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Raußlitz
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Sie geben jeder dem Pfarrer jährlich 10 Reisten Flachs, 10 Eier und die gewöhnlichen Opferpfennige, als von jeder Person, die 12 Jahre alt geworden ist, 4 d.
Weiteres:

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40092, Nr. 165g
Amtserbbuch:
Meißen
Seiten:
489-500

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