Vorm Lommatzscher Tor Vorstadt Meißen
++Allgemein
- Amt:
- Meißen
Vorm Lommatzscher Tor (Vorm Lumbietzscher Thore)
Vorstadt Meißen - Einwohner:
- In dieser Gemeinde sind 6 besessene Hauswirte, sie haben keine Zugehörungen, sondern bloße kleine Häuslein. Sie sind alle dem Amt lehen- und zinsbar.
- Weiteres:
- Hufen:
KarteLink zum HOV Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Amt Meißen
- Weiteres:
- [Dazu erfolgte ein Nachtrag zum Jahre 1631 auf fol. 686a; vgl. dazu die Übersicht über das Erbbuch des Amts Meißen.]
Erbgericht:
- Inhaber:
- Amt Meißen
- Richteramt:
- Heimbürge
- Zum Richteramt:
- Das Amt ordnet jährlich, ein Jahr um das andere, einen Heimbürgen, der das Richteramt versorgen muß.
- Dingstuhl:
- Landgericht Meißen
- Zum Dingstuhl:
- Sie müssen im Amt an den gewöhnlichen Gerichtsstellen auf dem Schloß die Gerichte besuchen. Sie geben keinen Dingpfennig.
- Weiteres:
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Leistung:
- Sie haben bisher nichts zu einem Heerfahrtswagen gegeben, sondern sie leisteten dafür Wachdienste auf dem Schloß in Meißen.
- Bemerkung:
Abgaben
Empfänger |
Leistung |
Art |
Termin |
Maß |
Amt Meißen | 17 gr | Erbzins | Walpurgis | |
Amt Meißen | 3 gr | Erbzins | Michaelis | |
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
- Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen.
- Schreibgeld:
- Weiteres:
Kirche
- Pfarrort:
- Meißen (St. Afra)
- Pfarrherr:
- Verfassung:
- Einkommen:
- Weiteres:
- Sie geben dem Pfarrer jährlich die gewöhnlichen Opfer, als 4 d von jeder Person, die 12 Jahre alt geworden ist.
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 40092, Nr. 165f
- Amtserbbuch:
- Meißen
- Seiten:
- 684-696
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