[Nachtrag: Die Obergerichte sind Andreas von Ragewitz aus Gnade erlassen worden, vgl. dazu das 5. Amtsbuch zum Jahre 1548; fol. 148a.]
Erbgericht:
Inhaber:
Andreas von Ragewitz zu Stösitz
Richteramt:
Zum Richteramt:
Dingstuhl:
Zum Dingstuhl:
Weiteres:
Darein gehören aber keine offenen Schäden oder Blutrünste.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Wagen des Andreas von Ragewitz zu Stösitz
Leistung:
Sie müssen ihren Anteil nach der Anzahl ihrer Güter zu dem erlegen, mit dem ihr Herr zu dienen schuldig ist.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Andreas von Ragewitz zu Stösitz
59 gr
Erbzins
Andreas von Ragewitz zu Stösitz
8 Hühner
Erbzins
Andreas von Ragewitz zu Stösitz
45 Eier
Erbzins
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Staucha
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer, als 4 d von jeder Person, die 12 Jahre ist, schuldig sind, gibt die Visitationsordnung und Registratur im Amt Meißen an.