Stösitz sw. Riesa

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Allgemein

Amt:
Meißen
Stösitz (Steschitz (Stesitz))
sw. Riesa
Einwohner:
2 besessene Mann, die sind Andreas von Ragewitz lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
0,5 Hufen; die gibt ins Amt weder Schoß noch Zins, doch sind hierin die Vorwerkshufen nicht begriffen
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Lommatzsch auch im Vorwerk
Weiteres:
[Nachtrag: Die Obergerichte sind Andreas von Ragewitz aus Gnade erlassen worden, vgl. dazu das 5. Amtsbuch zum Jahre 1548; fol. 148a.]

Erbgericht:

Inhaber:
Andreas von Ragewitz zu Stösitz
Richteramt:
Zum Richteramt:
Dingstuhl:
Zum Dingstuhl:
Weiteres:
Darein gehören aber keine offenen Schäden oder Blutrünste.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Wagen des Andreas von Ragewitz zu Stösitz
Leistung:
Sie müssen ihren Anteil nach der Anzahl ihrer Güter zu dem erlegen, mit dem ihr Herr zu dienen schuldig ist.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Andreas von Ragewitz zu Stösitz59 grErbzins
Andreas von Ragewitz zu Stösitz8 HühnerErbzins
Andreas von Ragewitz zu Stösitz45 EierErbzins

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen.
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Staucha
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer, als 4 d von jeder Person, die 12 Jahre ist, schuldig sind, gibt die Visitationsordnung und Registratur im Amt Meißen an.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40092, Nr. 165f
Amtserbbuch:
Meißen
Seiten:
146-152

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