Niedermeisa n. Meißen
++Allgemein
- Amt:
- Meißen
Niedermeisa (Nidermeissen)
n. Meißen - Einwohner:
- In dieser Gemeinde sind 15 besessene Hauswirte, alles Gärtner, die sind alle dem Amt Meißen lehen- und zinsbar.
- Weiteres:
- Hufen:
- 2 Hufen; die 15 Gärtner sind alle in diesen 2 Hufen angeschlagen, weil sie zu ihren Häuslein gar keine Zugehörungen haben; darunter sind Gärten, die dem Kapitel zu Meißen zustehen, ebenso dem Stift zu St. Afra
KarteLink zum HOV Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Amt Meißen
- Weiteres:
Erbgericht:
- Inhaber:
- Amt Meißen
- Richteramt:
- Heimbürge
- Zum Richteramt:
- Das Amt ordnet jährlich einen Gärtner nach dem anderen zum Heimbürgen, der ist verpflichtet, das Richteramt dieses Ortes zu versorgen.
- Dingstuhl:
- Landgericht Meißen
- Zum Dingstuhl:
- Sie müssen vor dem Landgericht zu Meißen, an den gewöhnlichen Gerichtsstellen im Schloß erscheinen. Sie geben dazu keine Dingpfennige.
- Weiteres:
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Leistung:
- Wegen der Wachdienste ist ihnen der Heerfahrtsdienst erlassen worden.
- Bemerkung:
Abgaben
Empfänger |
Leistung |
Art |
Termin |
Maß |
Amt Meißen | 1 ß 17 gr | Erbzins | Michaelis | |
Amt Meißen | 8 Hühner | Erbzins | Michaelis | |
Amt Meißen | 2 Schultern | Erbzins | Ostern | |
Amt Meißen | 7 Pfund Wachs | Erbzins | Purificatione Marie | |
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
- Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen.
- Schreibgeld:
- Weiteres:
Kirche
- Pfarrort:
- Meißen (St. Afra)
- Pfarrherr:
- Verfassung:
- Einkommen:
- Sie geben nichts als die gewöhnlichen Opferpfennige, als von jeder Person, die 12 jahre alt geworden ist, 4 d.
- Weiteres:
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 40091, Nr. 165d
- Amtserbbuch:
- Meißen
- Seiten:
- 102-119