Polenz s. Meißen ++ Allgemein
Amt: Meißen Polenz (Polentz) s. Meißen Einwohner: 25 besessene Mann, die sind Magnus von Bernstein lehen- und zinsbar. Weiteres: Hufen: 16 Hufen und 1 Viertel; darunter 5 Rübenhufen, von denen muß jede Hufe jährlich jedes Quartel zur Erhaltung der Schloßwächter 13 Pfennige geben, dies müssen sie dem "Rybenmeister" zustellen Karte Link zum HOV Gericht
Obergericht: Inhaber: Amt Meißen auch im Rittergut, Vorwerk und Zugehörungen Weiteres: [Nachträge zum Übergang des Obergerichts hier und über Niedersemmelsberg an den Besitzer des Ritterguts von 1709, nach fol. 253.] Erbgericht: Inhaber: Magnus von Bernstein Richteramt: Zum Richteramt: Dingstuhl: Zum Dingstuhl: Weiteres: Darein gehören aber keine offenen Schäden oder Blutrünste. Heerwagen
Heerfahrtswagenort: Leistung: Sie müssen ihrem Erbherrn mit 2 Fußknechten dienen. Bemerkung: Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Magnus von Bernstein 11,5 ß 9 gr 7 ad Magnus von Bernstein 5 Scheffel Weizen Magnus von Bernstein 3 Scheffel 1 Viertel Korn Magnus von Bernstein 6 Scheffel 1 Viertel Hafer Magnus von Bernstein 1 ß 11 Hühner Magnus von Bernstein 10 ß 54 Eier Kapitel zu Meißen 6,5 Scheffel Korn Kapitel zu Meißen 13 Scheffel Hafer
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware: Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen. Schreibgeld: Weiteres: Kirche
Pfarrort: Meißen (St. Afra) Pfarrherr: Verfassung: Einkommen: Weiteres: Was sie dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer geben, ist in der Registratur im Amt Meißen zu finden. Quelle
Archiv: Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden Locat: Loc. 40091, Nr. 165e Amtserbbuch: Meißen Seiten: 252-259
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