5 besessene Mann, die haben ohne den Müller alle liegende Gründe und sind Hans von Schleinitz daselbst lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
12 Hufen; darin ist die Mühle nicht begriffen, weil sie so gering zu schätzen ist, in einer Steueranlage wird sie für 1 Garten und nicht so hoch als 1 Viertel Landes gerechnet
Sie müssen aus diesem Dorf einen Mann schicken und darüber neben anderen Untertanen ihren Anteil nach Anzahl ihrer Güter zu Wagen, Pferden und Knechten erlegen, wie die ihr Erbherr stellen muß.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Meißen
2 ß gr
Erbgeschoß
Michaelis
Amt Meißen
4 gr
Schreibgeld
Michaelis
Bemerkungen: zum Erbgeschoß
Amt Meißen
8 Scheffel Korn
Erbgeschoß
Michaelis
Bemerkungen: Übermaß: 1,5 Viertel
Amt Meißen
8 Scheffel Hafer
Erbgeschoß
Michaelis
Bemerkungen: Übermaß: 1,5 Viertel
Hans von Schleinitz zu Schleinitz
7 ß gr
Erbzins
Hans von Schleinitz zu Schleinitz
1,5 ß Hühner
Erbzins
Hans von Schleinitz zu Schleinitz
3 ß Eier
Erbzins
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern von jedem Schock Kaufgeld 1 Groschen Lehnware.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Leuben
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer geben, ist in der Registratur im Amt Meißen zu finden.