11 besessene Mann, alle dem Amt Laußnitz lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hier gibt es einen Erbschenken. Er ist befugt, durchs Jahr zu Brauen, zu Backen und zu Schlachten, soviel er das verzapfen oder vertreiben kann [fol. 53a].
Das Richteramt ist walzend. Es steht dem Amt willkürlich zu, einen Richter seines Gefallens zu ordnen oder zu entsetzen.
Dingstuhl:
Laußnitz
Zum Dingstuhl:
Die Einwohner sind gegen Laußnitz dingpflichtig, müssen dort, wenn es ihnen auferlegt erscheinen und ihre Rügen und andere Gerichtssachen vorbringen und ausüben.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Gräfenhain
Leistung:
Damit folgen sie dem Amt, wie beim Dorf Gräfenhain verzeichnet.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Laußnitz
2 ß 21 gr 6 d
Erbzins
Michaelis
Amt Laußnitz
1 Scheffel Hafer
Erbzins
Michaelis
neues Dresdner Maß
Amt Laußnitz
3 Kapaune
Erbzins
Michaelis
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Geben keine Lehenware.
Schreibgeld:
Wenn einer ein Lehen empfängt 1 Leihe- und 1 Schreibgroschen.