Laußnitz sw. Königsbrück

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Allgemein

Amt:
Laußnitz
Laußnitz (Lausnitz)
sw. Königsbrück
Einwohner:
28 besessene Mann, darunter 11 Gärtner, und 2 Eingebäuder, sind alle dem Amt Laußnitz lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
16 Hufen; je 4 Gärtner sind für 1 Hufe angeschlagen und in den 16 Hufen inbegriffen
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Laußnitz
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Laußnitz
Richteramt:
Erbrichter
Zum Richteramt:
Das Richteramt ist erblich und kein Lehengut, der Richter muß solch Amt mitversorgen. Er ist befugt, durchs Jahr zu Brauen, zu Backen und zu Schlachten, soviel er das verzapfen oder vertreiben kann.
Dingstuhl:
Laußnitz
Zum Dingstuhl:
Haben hier einen Dingstuhl, der wird im Jahr, so oft es von Nöten, nach Gefallen des Amts gehalten. Die Einwohner sind den Gerichtshaltern am Gerichtstag nichts zu geben schuldig.
Weiteres:

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Gräfenhain
Leistung:
Sie erlegen ihren Anteil zum Heerwagen, wie er bei Gräfenhain verzeichnet ist, und sie verordnen auch nach hergebrachter Gewohnheit, damit die Fußknechte aufgebracht werden.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Laußnitz1 ß 21 gr 6 dErbzinsWalpurgis
Amt Laußnitz13 ß 47 gr 6 dErbzinsMichaelis
Amt Laußnitz45 HühnerErbzinsMichaelis
Amt Laußnitz26 ScheffelForsthaferMichaelis
Bemerkungen: dafür dürfen sie von alters her die Hutung ihrer Rinder und Schweine in der Heide bis zum Querweg bei St. Nicklas haben und auch Feuerholz holen

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Geben keine Lehenware.
Schreibgeld:
Wenn einer ein Lehen empfängt 1 Leihe- und 1 Schreibgroschen.
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Königsbrück
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Sie geben dem Pfarrer wie von alters her.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 37975, Nr. 1
Amtserbbuch:
Laußnitz
Seiten:
35-49

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