Das Richteramt ist erblich und kein Lehengut, der Richter muß solch Amt mitversorgen. Er ist befugt, durchs Jahr zu Brauen, zu Backen und zu Schlachten, soviel er das verzapfen oder vertreiben kann.
Dingstuhl:
Höckendorf
Zum Dingstuhl:
Haben hier einen Dingstuhl, der wird im Jahr, so oft es von Nöten, nach Gefallen des Amts gehalten. Die Einwohner sind den Gerichtshaltern am Gerichtstag eine Mahlzeit und frei Futter zu geben schuldig.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Gräfenhain
Leistung:
Sie erlegen ihren Anteil zum Heerwagen, wie er bei Gräfenhain verzeichnet ist, und sie verordnen auch nach hergebrachter Gewohnheit, damit die Fußknechte aufgebracht werden.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Laußnitz
4 ß 10 Eier
Erbzins
Michaelis
Amt Laußnitz
11 ß 43 gr
Erbzins
Michaelis
Amt Laußnitz
39 Scheffel Korn
Erbzins
Michaelis
neues Dresdner Maß
Amt Laußnitz
37 Scheffel Hafer
Erbzins
Michaelis
neues Dresdner Maß
Amt Laußnitz
37 Hühner
Erbzins
Michaelis
Amt Laußnitz
6 Scheffel
Forsthafer
Michaelis
neues Dresdner Maß
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Geben keine Lehenware.
Schreibgeld:
Wenn einer ein Lehen empfängt 1 Leihe- und 1 Schreibgroschen.
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Höckendorf
Pfarrherr:
Amt Laußnitz
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer schuldig sind, gibt der Visitatoren Ordnung und Registratur an, die im Amt zu finden ist.