Sebnitz nö. Schandau

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Allgemein

Amt:
Hohnstein
Sebnitz (Sebenitz)
nö. Schandau
Einwohner:
70 besessene Man, die Bürgerrecht haben, darin einbezogen 3 Müller und 12 Häuslein, die ungefähr vor 10 bis 15 Jahren erbaut wurden; die stehen alle mit Lehen und Zinsen dem Amt zu.
Weiteres:
[Freiheiten des Städtleins vgl. fol. 101b-105a.]
Hufen:
6 Hufen und 3 Ruten, die sind stückweise unter den Bürgern aufgeteilt; hier ist wegen des Gebirges kein sonderlicher Ackerbau; die umliegenden Äcker werden für 25 Erbe geachtet und ist 1 Erbe auf 3 Ruten gerechnet
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Hohnstein
Weiteres:
In der "ruhe" hat die Stadt mit Hilfe der Herrschaft Gericht über Hals, Bauch, Hand, Haut und Haar gehabt; das wurde vormals von den Herren Berka von der Duba erkauft, ist aber aus dem Gebrauch gekommen.

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Hohnstein
Richteramt:
Zum Richteramt:
Sie haben keinen Lehen- oder Erbrichter, sondern die Gemeinde sowie 2 alte Ratsmitglieder wählen einen Richter, der tüchtig ist und durch das Amt bestätigt wird, ebenso wie der Bürgermeister.
Dingstuhl:
Zum Dingstuhl:
Weiteres:
Sie berichten, wenn jemand zu Sebnitz, Hertigswalde, Saupsdorf, Ottendorf und Amtshainersdorf peinlich belangt wurde, daß der dann in Sebnitz öffentlich gerichtet wurde, auch wenn er zu Hohnstein im Schloß gefangen gehalten war.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Sebnitz
Leistung:
Sie stellen mit Amtshainersdorf 4 Mann mit Gerät und halten einen sonderlichen Heerfahrtswagen mit 10 gerüsteten Mannen, einem Schirrmeister und einem Fuhrknecht, in der Not auch mehr.
Bemerkung:
Dazu tragen folgende Dörfer und Städtlein mit bei: Schandau, Amtshainersdorf, Hinterhermsdorf, Hertigswalde, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Postelwitz, Ottendorf, Saupsdorf.

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Hohnstein16 grGeschoßMichaelis
Bemerkungen: gibt der Rat von der Elbfähre weil vor 100 Jahren ein Lehnrichter dort war, der eine Fuhre tun mußte, nun aber ausgekauft sei und auf Stadtrecht stehe
Amt Hohnstein2 ß grGeschoßMichaelis
Amt Hohnstein12 Scheffel KornErbzins
Bemerkungen: das zinsen sie für den Pfarrer ins Amt
Amt Hohnstein12 Scheffel HaferErbzins
Bemerkungen: das zinsen sie für den Pfarrer ins Amt
Amt Hohnstein107,5 grErbzinsWalpurgis
Amt Hohnstein138,5 grErbzinsMichaelis
Amt Hohnstein20 grErbzinsJohannis
Bemerkungen: gibt 1 Mann von einem Fischbach, dazu 3 ß 20 dürre Fuhren
Amt Hohnstein20 grErbzinsMartini
Bemerkungen: gibt 1 Mann von einem Fischbach, dazu 3 ß 20 dürre Fuhren
Amt Hohnstein147 grLaßzinsMichaelis
Amt Hohnstein1 Kandel Honig
Bemerkungen: von 1 Mann, kann er keinen Honig geben, reicht er 14 gr

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Hausgenossen: Wer aus der Stadt wegzieht, gibt kein Abzugsgeld, und die in der Stadt geborenen Kinder müssen auch keine Teilschillinge geben, aber vormals Auswärtige, die in der Stadt ihr Erbe teilen, geben den Teilschilling.
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Sebnitz
Pfarrherr:
Amt Hohnstein
Verfassung:
Sie wählen einen eigenen Pfarrer, den sie dem Superindentenden zur Examination und dem Konsistorium zur Approbation vorstellen müssen.
Einkommen:
Weiteres:
Was sie Pfarrer und Schulmeister geben, findet sich in deren Verzeichnis.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 37964, Nr. 11a
Amtserbbuch:
Hohnstein
Seiten:
65-106

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