13 besessene Mann, die sind alle dem Amt Grünhain lehen- und zinsbar; aber die Leute der Herren von Schönburg zu Gersdorf und des Asmus von [Schönburg zu] Oelsnitz sind auch dem Amt zinsbar. [vgl. zur Zahl der zu Schönburger Leute beim Walpurgiszins.]
Weiteres:
[Abschrift des Briefs des Amtmanns zu Grünhain, Georg Trützschler, für Ilgen Müller zu Oelsnitz über dessen Erbgerichtsgut, zum 6. Juni 1538; fol. 319/ 1-319/2.]
In diesem Dorf ist ein freies Erbgericht und Mannlehngut, das Backen, Schlachten, Brauen, Bier und Wein schenken, Hasen jagen und übers ganze Jahr Korn- und Salzmarkt halten. Es ist alte Gewohnheit, daß der Richter von Fron und kleinen Zinsen befreit ist.
Dingstuhl:
Oelsnitz
Zum Dingstuhl:
Sie haben einen eigenen Dingstuhl. Wenn nötig und dem Amt gelegen, wird dreimal jährlich Gericht gehalten. Wer den freien Kretzschmar besitzt, muß allen Amtspersonen zu Gericht Futter, Mahl und Trinken geben.
Weiteres:
Der Kreztschmar muß auch auf seinem Boden das Zinsgetreide der Leute lagern, bis es das Amt von ihm abfordet oder selbst holt und dieses Getreide dann in Oelsnitzer Maß messen und herausgeben.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Amtswagen Grünhain 2
Leistung:
Die Gemeinde muß mit allen Mann auf Erfordern zu Fuß dienen. Wer aber einen tauglichen Mann an seiner Stelle schicken kann, ist davon befreit. Darüber müssen sie ihren Anteil zu 1 Wagen mit 4 Wagenpferden und 2 Fuhrknechten erlegen.
Bemerkung:
Diesen Heerwagen stellen sie neben Zschocken, Gablenz, Kirchberg, Ursprung, Seifersdorf, Pfaffenhain, Grünau und Oberlungwitz.
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Grünhain
2 ß 12 gr 6 d
Erbzins
Walpurgis
Amt Grünhain
2 ß 28 gr 6 d
Erbzins
Michaelis
Amt Grünhain
15 Scheffel 3 Sipmaß Korn
Erbzins
Martini
Zwickauer Maß
Bemerkungen: gibt die "kurze Seite" [Amtsleute]; weil es hierzu aber an 3 Scheffel 3 Sipmaß 0,5 Viertel und 1 Metzen mangelt, müssen die Oelsnitzer Leute diese Summe vervollständigen
Amt Grünhain
23 Scheffel 1 Sipmaß Korn
Erbzins
Martini
Zwickauer Maß
Bemerkungen: gibt die "lange Seite", aber nur alle 2 Jahre
Amt Grünhain
16 Scheffel 1 Sipmaß Hafer
Erbzins
Martini
Zwickauer Maß
Bemerkungen: gibt die "kurze Seite" [Amtsleute]; dazu geben die Schönburger und Oelsitzer Leute noch 3 Scheffel 3 Sipmaß 0,5 Viertel und 1 Metzen
Amt Grünhain
23 Scheffel 3 Sipmaß Hafer
Erbzins
Martini
Zwickauer Maß
Bemerkungen: gibt die "lange Seite", aber nur alle 2 Jahre
Amt Grünhain
6,5 alte Hühner
Erbzins
Martini
Amt Grünhain
43 Reisten Flachs
Erbzins
Martini
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehnware, sondern wenn einer ein Lehen empfängt 1 Groschen ans Amt. Das Richtergut im Dorf ist nicht Lehengut, sondern Erbgut.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Oelsnitz
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie aber dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer geben müssen, verzeichnet die Visitationsordnung und Registratur beim Superintendenten zu Zwickau.