Unterscheibe w. Scheibenberg
++Allgemein
- Amt:
- Grünhain
Unterscheibe (Unter Scheibe)
w. Scheibenberg - Einwohner:
- 37 besessene Mann, darunter 14 Gärtner, die sind alle dem Amt Grünhain lehen- und zinsbar.
- Weiteres:
- Hufen:
- 9 Lehen und 3 Viertel
Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Amt Grünhain
- Weiteres:
Erbgericht:
- Inhaber:
- Amt Grünhain
- Richteramt:
- walzend
- Zum Richteramt:
- Hier ist ein walzendes Gericht und es steht dem Amt zu, einen Richter willkürlich zu setzen oder zu entsetzten. Es ist eine alte Gewohnheit, daß der Richter, so er im Richteramt ist, von Fron und kleinen Zinsen befreit ist.
- Dingstuhl:
- Unterscheibe
- Zum Dingstuhl:
- Sie haben einen eigenen Dingstuhl. Sofern es nötig ist, wird 3 mal jährlich Gericht gehalten. Der Richter muß den Amtspersonen und Gerichtshaltern mit Essen und Trinken ziemliche Ausrichtung tun.
- Weiteres:
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Amtswagen Grünhain 1
- Leistung:
- Die Gemeinde muß mit allen Mann auf Erfordern zu Fuß dienen. Wer aber einen tauglichen Mann an seiner Stelle schicken kann, ist davon befreit. Darüber müssen sie ihren Anteil zu 1 Wagen mit 4 Wagenpferden und 2 Fuhrknechten erlegen.
- Bemerkung:
- Diesen Heerwagen stellen sie neben Zwönitz, Beierfeld, Wildenau, Lenkersdorf, Raschau, Hermannsdorf, Dittersdorf, Kühnheide und Schwarzbach.
Abgaben
Empfänger | Leistung | Art | Termin | Maß |
---|---|---|---|---|
Amt Grünhain | 1 ß 34 gr 7 d | Erbzins | Walpurgis | |
Amt Grünhain | 1 ß 35 gr 1 d | Erbzins | Michaelis | |
Amt Grünhain | 10 gr | Frongeld | Walpurgis | |
Bemerkungen: Pflugschargeld und Sichengeld; es steht dem Amt frei, die Dienste zu fordern oder das Geld zu nehmen | ||||
Amt Grünhain | 25 Scheffel 1 Sipmaß Hafer | Erbzins | Michaelis | gestrichenes altes Grünhainer Maß |
Amt Grünhain | 1 Hasen | Zins | ||
Bemerkungen: gibt die Gemeinde von ihrer Hasenjagd |
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
- Sie geben von ihren Gütern keine Lehnware, sondern wenn einer ein Lehen empfängt 1 Groschen ans Amt.
- Schreibgeld:
- Weiteres:
Kirche
- Pfarrort:
- Unterscheibe
- Pfarrherr:
- Amt Grünhain
- Verfassung:
- Einkommen:
- Weiteres:
- Was sie aber dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer geben müssen, verzeichnet die Visitationsordnung und Registratur beim Superintendenten zu Zwickau.
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 37950, Nr. 2 b
- Amtserbbuch:
- Grünhain
- Seiten:
- 149-172a