Oberlungwitz Abtei sö. Ernstthal

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Allgemein

Amt:
Grünhain
Oberlungwitz Abtei (Lunckwitz)
sö. Ernstthal
Einwohner:
20 besessene Mann, darunter 2 Gärtner, die sind alle dem Amt Grünhain lehen- und zinsbar; darüber noch 9 Mann, die sind der Herrschaft Schönburg lehenbar, aber dem Amt zinsbar.
Weiteres:
Die Gemeinde hat von alters her folgende Freiheit: Brauen, Backen, Schlachten, Getreide- und Salzmarkt. Sie dürfen auch Handwerk und Hantierung betreiben.
Hufen:
18 Lehen und 2,5 Viertel
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Grünhain
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Grünhain
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
Hier ist ein walzendes Gericht und es steht dem Amt zu, einen Richter willkürlich zu setzen oder zu entsetzten. Es ist eine alte Gewohnheit, daß der Richter, so er im Richteramt ist, von Fron und kleinen Zinsen befreit ist.
Dingstuhl:
Oberlungwitz Abtei
Zum Dingstuhl:
Sie haben einen eigenen Dingstuhl. Sofern es nötig ist, wird 3 mal jährlich Gericht gehalten. Der Richter muß den Gerichtshaltern das Essen, die Schöffen aber den Trank notdürftig geben.
Weiteres:

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Amtswagen Grünhain 2
Leistung:
Die Gemeinde muß mit allen Mann auf Erfordern zu Fuß dienen. Wer aber einen tauglichen Mann an seiner Stelle schicken kann, ist davon befreit. Darüber müssen sie ihren Anteil zu 1 Wagen mit 4 Wagenpferden und 2 Fuhrknechten erlegen.
Bemerkung:
Diesen Heerwagen stellen sie neben den Dörfern Grüna, Zschocken, Oelsnitz, Kirchberg , Pfaffenhain, Seifersdorf, Ursprung und Gablenz.

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Grünhain2 ß 40 gr 6 d 1 ahErbzinsWalpurgis
Amt Grünhain2 ß 40 gr 6 d 1 ahErbzinsMichaelis
Amt Grünhain1 HaseZins
Bemerkungen: gibt die Gemeinde von ihrer Hasenjagd
Amt Grünhain16 SchulternErbzinsOstern
Bemerkungen: von Fischwassern; davon hat dem dem Richter aus alter Gewohnheit 1 Schulter gegeben

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehnware, sondern wenn einer ein Lehen empfängt 1 Groschen ans Amt.
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Ursprung
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Sie haben hier ein Fillial, das vom Pfarrer zu Ursprung versorgt wird. Was sie aber dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer geben müssen, verzeichnet die Visitationsordnung und Registratur beim Superintendenten zu Zwickau.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 37950, Nr. 2 a
Amtserbbuch:
Grünhain
Seiten:
205-232

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