In diesem Kretzscham ist ein Erbgericht, auch über die Dörfer Pfaffenhain und Seifersdorf. Das Erbgericht ist ein "frey- und manlehnguth" .
Dingstuhl:
Leukersdorf
Zum Dingstuhl:
Der Kretzschmar hat einen eigenen Dingstuhl, dort wird 3 mal jährlich durch das Amt Gericht gehalten. Der Kretzschmar muß die Gerichtsverwalter mit Futter, Essen und Trinken notdürftig versorgen.
Weiteres:
Der Kretzschmar kann Brauen, Backen, Schlachten, Bier und Wein schenken, Hasen jagen und über das ganze Jahr einen Korn- und Salzmarkt abhalten.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Der Kretzschmar muß, so oft man seiner bedürftig ist, ziehen und dienen. Er kann aber ein seiner Stelle einen tauglichen Mann stellen.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Grünhain
4 gr
Zins
Walpurgis
Bemerkungen: Stegenzins
Amt Grünhain
40 gr
Erbzins
Michaelis
Amt Grünhain
3 gr
Gartenzins
Michaelis
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Er gibt von seinen Gütern keine Lehenware, aber so oft dieser Kretzschmar fällig wird, muß er sich das neu verbriefen lassen und was hiervon für das Schreiben gebührt in die Kanzlei erlegen.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Ursprung
Pfarrherr:
Verfassung:
[nur der Kretzschmar]
Einkommen:
Weiteres:
Was er aber dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer geben muß, verzeichnet die Visitationsordnung und Registratur beim Superintendenten zu Zwickau.