Lenkersdorf w. Zwönitz
++Allgemein
- Amt:
- Grünhain
Lenkersdorf (Lenckersdorff)
w. Zwönitz - Einwohner:
- 7 besessene Mann, die sind alle dem Amt Grünhain lehen- und zinsbar; darüber ist 1 Mann der Herrschaft Schönburg lehenbar, aber dem Amt zinsbar.
- Weiteres:
- Hufen:
- 10 Lehen und 1 Viertel
Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Amt Grünhain
- Weiteres:
Erbgericht:
- Inhaber:
- Amt Grünhain
- Richteramt:
- walzend
- Zum Richteramt:
- Hier ist ein walzendes Gericht und es steht dem Amt zu, einen Richter willkürlich zu setzen oder zu entsetzten. Es ist eine alte Gewohnheit, daß der Richter, so er im Richteramt ist, von Fron und kleinen Zinsen befreit ist.
- Dingstuhl:
- Dittersdorf
- Zum Dingstuhl:
- Sie haben keinen eigenen Dingstuhl, sondern gehen nach Dittersdorf zu Gericht und geben dazu den 4. Pfennig.
- Weiteres:
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Amtswagen Grünhain 1
- Leistung:
- Die Gemeinde muß mit allen Mann auf Erfordern zu Fuß dienen. Wer aber einen tauglichen Mann an seiner Stelle schicken kann, ist davon befreit. Darüber müssen sie ihren Anteil zu 1 Wagen mit 4 Wagenpferden und 2 Fuhrknechten erlegen.
- Bemerkung:
- Diesen Heerwagen stellen sie neben Zwönitz, Beierfeld, Hermannsdorf, Raschau, Unterscheibe, Kühnheide, Dittersdorf und Schwarzbach.
Abgaben
Empfänger | Leistung | Art | Termin | Maß |
---|---|---|---|---|
Amt Grünhain | 32 gr | Erbzins | Walpurgis | |
Amt Grünhain | 32 gr | Erbzins | Michaelis | |
Amt Grünhain | 10 gr | Erbzins | Martini | |
Bemerkungen: es kommen aber 16 gr ein, davon hat man dem Schönburger Richter aus alter Gewohnheit 6 gr gegeben | ||||
Amt Grünhain | 7 Scheffel 3 Sipmaß Korn | Erbzins | Martini | Zwönitzer Maß |
Amt Grünhain | 7 Scheffel 3,5 Sipmaß Hafer | Erbzins | Martini | Zwönitzer Maß |
Amt Grünhain | 31,5 Näpfchen Mohn | Erbzins | Martini | |
Bemerkungen: für jedes Näpfchen können auch 6 d gegeben werden; der Schönburger Lehenmann gibt seine 1,5 Näpfchen nur jedes zweite Jahr, so kommen das andere Jahr insgesamt also nur 30 Näpfchen ein | ||||
Amt Grünhain | 16 alte Hühner | Erbzins | Martini | |
Bemerkungen: der Schönburger Lehenmann gibt seine Henne nur jedes zweite Jahr, so kommen das andere Jahr insgesamt also nur 15 Hennen ein | ||||
Amt Grünhain | 16 Käse | Erbzins | Martini | |
Bemerkungen: der Schönburger Lehenmann gibt seinen Käse nur jedes zweite Jahr, so kommen das andere Jahr insgesamt also nur 15 Käse ein | ||||
Amt Grünhain | 8 Büschel Flachs | Erbzins | Martini | |
Bemerkungen: für jedes Büschel kann auch 1 gr gegeben werden |
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
- Sie geben von ihren Gütern keine Lehnware, sondern wenn einer ein Lehen empfängt 1 Groschen ans Amt.
- Schreibgeld:
- Weiteres:
Kirche
- Pfarrort:
- Zwönitz
- Pfarrherr:
- Verfassung:
- Einkommen:
- Weiteres:
- Was sie aber dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer geben müssen, verzeichnet die Visitationsordnung und Registratur beim Superintendenten zu Zwickau.
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 37950, Nr. 2 a
- Amtserbbuch:
- Grünhain
- Seiten:
- 105-131