Günsdorf nö. Zwönitz

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Allgemein

Amt:
Grünhain
Günsdorf (Gunseldorff)
nö. Zwönitz
Einwohner:
7 besessene Mann, die sind alle dem Amt Grünhain lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
4 ganze Lehen und 2,5 Viertel
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Grünhain
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Grünhain
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
Hier ist ein walzendes Gericht und es steht dem Amt zu, einen Richter willkürlich zu setzen oder zu entsetzten. Es ist eine alte Gewohnheit, daß der Richter, so er im Richteramt ist, von Fron und kleinen Zinsen befreit ist.
Dingstuhl:
Günsdorf
Zum Dingstuhl:
Sie haben einen eigenen Dingstuhl, dort wird 3 mal im Jahr Gericht gehalten. Es müssen auch Richter und Schöppen aus Zwönitz mit zu Gericht sitzen. Die Gemeinde muß die Gerichtshalter mit Essen und Trinken notdürftig versorgen.
Weiteres:

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Amtswagen Grünhain 1
Leistung:
Die Gemeinde muß mit allen Mann auf Erfordern zu Fuß dienen. Wer aber einen tauglichen Mann an seiner Stelle schicken kann, ist davon befreit. Darüber müssen sie ihren Anteil zu 1 Wagen mit 4 Wagenpferden und 2 Fuhrknechten erlegen.
Bemerkung:
Diesen Heerwagen stellen sie neben Zwönitz, Beierfeld, Hermannsdorf, Raschau, Unterscheibe, Kühnheide, Dittersdorf, Lenkersdorf und Schwarzbach.

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Grünhain36 gr 6 dErbzinsWalpurgis
Amt Grünhain2 ß 56 gr 10 nd 1 ahErbzinsMichaelis
Amt Grünhain21 grFrongeldWalpurgis
Bemerkungen: Fron- oder Hofdienstgeld; es steht dem Amt frei, das Geld zu nehmen oder die Dienste zu fordern
Amt Grünhain12 grFrongeldMichaelis
Bemerkungen: Fron- oder Hofdienstgeld; es steht dem Amt frei, das Geld zu nehmen oder die Dienste zu fordern
Amt Grünhain1 Hasen
Bemerkungen: gibt die Gemeinde von der Hasenjagd

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehnware, sondern wenn einer ein Lehen empfängt 1 Groschen ans Amt.
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Zwönitz
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie aber dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer geben müssen, verzeichnet die Visitationsordnung und Registratur beim Superintendenten zu Zwickau.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 37950, Nr. 2 a
Amtserbbuch:
Grünhain
Seiten:
90-104

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