Grünhain nö. Schwarzenberg

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Allgemein

Amt:
Grünhain
Grünhain (Grunhain das Stetlein)
nö. Schwarzenberg
Einwohner:
93 besessene Mann, darunter 2 Gärtner, die sind alle dem Amt Grünhain lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Die Gemeinde, Stadt und Bürgerliche, haben nach Weichbildrecht und alten Privilegien folgende Freiheiten: Sie dürfen Mälzen, Brauen, Schenken, Backen, Schlachten, haben 1 Salz- und Kornmarkt, 1 eigenes Siegel und jährlich 3 freie offene Jahrmärkte.
Hufen:
4 Lehen; und wird ein jedes Lehen gleich einer Hufe geachtet; mit diesen Lehen ist das Städtlein ganz im Gehölze gelegen, deshalb ist es an Feldern arm und deshalb sind auch die gesamten Räume der Gemeinde für ihre Pflichten nur für die 4 Lehen gewürdigt
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Grünhain
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Grünhain
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
Hier ist ein walzendes Gericht und es steht dem Amt zu, einen Richter willkürlich zu setzen oder zu entsetzten.
Dingstuhl:
Grünhain
Zum Dingstuhl:
Sie haben einen eigenen Dingstuhl. Wenn möglich oder nötig, hält das Amt jährlich 3 Gerichte, zu welchen auch die Gemeinde des Dorfes Waschleithe gehen muß. Richter und Schöffen sowie den 4 Viertelsmeistern wird Essen und Trinken gegeben.
Weiteres:
Aus alter Gewohnheit sind die Untergerichte, also Messerzüge, Fehlwürfe, Maulschellen [?], unnütze Worte etc., oder Haarraufereien, aus denen keine Blutrünste folgen, in- und außerhalb des Fleckens bisher aber nicht zu erlegen gewesen.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Die Gemeinde muß mit allen Mann, oder wieviele gebraucht werden, auf Erfordern zu Fuß dienen. Wer aber einen tauglichen Mann an seiner Stelle schicken kann, ist davon befreit. Außerdem muß die Gemeinde dem Amt ein Fähnlein halten.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Grünhain6 ß 17 gr 3 dErbzinsWalpurgis
Amt Grünhain6 ß 17 gr 3 dErbzinsMichaelis
Amt Grünhain5 ß 52 grFrongeldMichaelis
Bemerkungen: Fron- oder Hofdienstgeld; es steht dem Amt frei, das Geld zu nehmen oder die Dienste zu fordern
Amt Grünhain39 Scheffel 3 Sipmaß HaferErbzinsMartini
Amt Grünhain5 ß 8 EierErbzinsPfingsten

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehnware, sondern wenn einer ein Lehen empfängt 1 Groschen ans Amt.
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Grünhain
Pfarrherr:
Amt Grünhain
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie aber dem Pfarrer über die kurfürstliche Pension und über die gewöhnlichen Opferpfennige geben müssen, verzeichnet die Visitationsordnung und Registratur beim Superintendenten zu Zwickau.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 37950, Nr. 2 a
Amtserbbuch:
Grünhain
Seiten:
1-89

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