Zochau (Wstg.) nw. Königsbrück

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Allgemein

Amt:
Großenhain
Zochau (Wstg.) (Zochaw)
nw. Königsbrück
Einwohner:
9 besessene Hauswirte, die haben zu ihren Gütern alle Felder, desgleichen 3 Gärtner, die auf der anderen Güter gebaut haben.
Weiteres:
Hufen:
15 Hufen; weil die Gärtner auf den Gütern der anderen Einwohner gebaut haben und zu deren Schoß und Zins beisteuern, sind sie hierin nicht begriffen; alle 15 Hufen mit Häusern und Höfen sind den jungen Kitzschern lehen- und zinsbar
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Großenhain
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
von Kitzscher
Richteramt:
Erbgericht
Zum Richteramt:
In diesem Dorf ist ein freies Erbgericht, der Inhaber ist aller Dienste entlassen, er muß nur die Hofdienste auf dem Vorwerk des jungen Kitzscher bei den anderen Einwohnern bestellen. Vom Geschoß ist er auch befreit.
Dingstuhl:
Zum Dingstuhl:
Weiteres:
Alle Fälle, die sich außerhalb der Todesfälle und peinlichen Leibesstrafen zutragen, müssen den von Kitzscher verbüßt werden.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Sie dienen zusammen mit Krackau, Sella, Bora und Röhrsdorf ins Amt mit 2 Fußknechten und müssen auch ihren Anteil zum Heerfahrtswagen erlegen. Dazu geben auch einige adlige Herren ihren Anteil, damit sie 1 Wagen und 4 Pferde zusammenbringen.
Bemerkung:
Dazu helfen folgende Herren: von Polenz zu Lenz, von Grünrode zu Kraußnitz und Weinböhla, Ernst Spor und Christoph von Loß.

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Großenhain15 grErbgeschoßWalpurgis
Bemerkungen: Übermaß: 4 ad
Amt Großenhain6 dSchreibgeldWalpurgis
Bemerkungen: zum Geschoß
Amt Großenhain30 grErbgeschoßMichaelis
Bemerkungen: Übermaß: 8 nd
Amt Großenhain1 grSchreibgeldMichaelis
Bemerkungen: zum Geschoß
von Kitzscher5 ß 42 gr 8 dErbzins
von Kitzscher12,5 Scheffel KornErbzins
von Kitzscher12,5 Scheffel HaferErbzins
von Kitzscher28 HühnerErbzins
von Kitzscher170 EierErbzins

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen. - Einer hat aber ein Lehengut, der muß ein Lehnpferd halten, er gibt dem Amt 1 silbernen ß gr Lehenware wenn die Lehen verfallen.
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Krakau
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Sie geben dem Pfarrer jährlich 19 Scheffel Korn und die 4 Opferpfennige von jeder Person, die 12 Jahre alt geworden ist.
Weiteres:

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40085, Nr. 116 b
Amtserbbuch:
Großenhain
Seiten:
561-576

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