9 besessene Hauswirte, die haben zu ihren Gütern alle Felder, desgleichen 3 Gärtner, die auf der anderen Güter gebaut haben.
Weiteres:
Hufen:
15 Hufen; weil die Gärtner auf den Gütern der anderen Einwohner gebaut haben und zu deren Schoß und Zins beisteuern, sind sie hierin nicht begriffen; alle 15 Hufen mit Häusern und Höfen sind den jungen Kitzschern lehen- und zinsbar
In diesem Dorf ist ein freies Erbgericht, der Inhaber ist aller Dienste entlassen, er muß nur die Hofdienste auf dem Vorwerk des jungen Kitzscher bei den anderen Einwohnern bestellen. Vom Geschoß ist er auch befreit.
Dingstuhl:
Zum Dingstuhl:
Weiteres:
Alle Fälle, die sich außerhalb der Todesfälle und peinlichen Leibesstrafen zutragen, müssen den von Kitzscher verbüßt werden.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Sie dienen zusammen mit Krackau, Sella, Bora und Röhrsdorf ins Amt mit 2 Fußknechten und müssen auch ihren Anteil zum Heerfahrtswagen erlegen. Dazu geben auch einige adlige Herren ihren Anteil, damit sie 1 Wagen und 4 Pferde zusammenbringen.
Bemerkung:
Dazu helfen folgende Herren: von Polenz zu Lenz, von Grünrode zu Kraußnitz und Weinböhla, Ernst Spor und Christoph von Loß.
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Großenhain
15 gr
Erbgeschoß
Walpurgis
Bemerkungen: Übermaß: 4 ad
Amt Großenhain
6 d
Schreibgeld
Walpurgis
Bemerkungen: zum Geschoß
Amt Großenhain
30 gr
Erbgeschoß
Michaelis
Bemerkungen: Übermaß: 8 nd
Amt Großenhain
1 gr
Schreibgeld
Michaelis
Bemerkungen: zum Geschoß
von Kitzscher
5 ß 42 gr 8 d
Erbzins
von Kitzscher
12,5 Scheffel Korn
Erbzins
von Kitzscher
12,5 Scheffel Hafer
Erbzins
von Kitzscher
28 Hühner
Erbzins
von Kitzscher
170 Eier
Erbzins
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen. - Einer hat aber ein Lehengut, der muß ein Lehnpferd halten, er gibt dem Amt 1 silbernen ß gr Lehenware wenn die Lehen verfallen.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Krakau
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Sie geben dem Pfarrer jährlich 19 Scheffel Korn und die 4 Opferpfennige von jeder Person, die 12 Jahre alt geworden ist.