Uebigau n. Großenhain

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Allgemein

Amt:
Großenhain
Uebigau (Obigaw)
n. Großenhain
Einwohner:
15 besessene Hauswirte, die haben zu ihren Gütern alle Felder und liegende Güter und sind der Schule zu Meißen lehen- und zinsbar.
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Hufen:
31 Hufen; der Müller ist für 1 Hufe gerechnet
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Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Großenhain
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Erbgericht:

Inhaber:
Amt Großenhainzugleich mit der Schule zu Meißen
Inhaber:
Schule zu Meißenzugleich mit dem Amt Großenhain
Richteramt:
Zum Richteramt:
Dingstuhl:
Uebigau
Zum Dingstuhl:
Der Gerichtsstuhl wird durch beide Erbherren auch zugleich bestellt.
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Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Sie haben keine Fußknechte ins Amt geschicht, sondern, so hoch sie vom Amt belegt wurden, nach Anzahl ihrer Hufen ihren Anteil an Geld ins Amt erlegt.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Großenhain22,5 grErbgeschoßWalpurgis
Amt Großenhain9 dSchreibgeldWalpurgis
Bemerkungen: zum Geschoß
Amt Großenhain45 grErbgeschoßMichaelis
Amt Großenhain1,5 grSchreibgeldMichaelis
Bemerkungen: zum Geschoß
Amt Großenhain2 ß 2,5 grErbzinsMichaelis
Bemerkungen: von 5 Mann
Amt Großenhain3 Scheffel KornErbgeschoßMichaelis
Bemerkungen: daran fehlen 3 Metz, deshalb machen die Leute untereinander eine Anlage, um dies noch zu erfüllen
Amt Großenhain3 Scheffel HaferErbgeschoßMichaelis
Bemerkungen: daran fehlen 3 Metz, deshalb machen die Leute untereinander eine Anlage, um dies noch zu erfüllen
Vikarei zu Meißen5 ß 58 grErbzins
Vikarei zu Meißen2,5 Scheffel KornErbzins
Vikarei zu Meißen5 Scheffel HaferErbzins
Vikarei zu Meißen3 HühnerErbzins
Vikarei zu Meißen15 EierErbzins
Georg Glitze Bürgermeister zu Großenhain16 grZins
Pfarrer zu Zabeltitz12 gr
Bemerkungen: "Zobelitz"

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen.
Schreibgeld:
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Kirche

Pfarrort:
Stroga
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Sie geben dem Pfarrer an Zehnt 15 Scheffel 6 Metz Korn und 4 Opfertage von jeder Person, die 12 Jahre alt geworden ist.
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Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40085, Nr. 116 b
Amtserbbuch:
Großenhain
Seiten:
249-274

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