Oberrödern nw. Radeburg

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Allgemein

Amt:
Großenhain
Oberrödern (Oberredern)
nw. Radeburg
Einwohner:
16 besessene Mann, darunter 2 Gärtner, von denen sind 8 dem Kapitel zu Meißen und die anderen 8 dem Predigerstuhl daselbst lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
13,5 Hufen; der Müller ist für 1 Hufe, die 2 Gärtner sind für 0,5 Hufen gerechnet
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Großenhain
Weiteres:
[Nachtrag: Die Erbgerichte und Obergerichte sind 1570 kaufweise an den von Petzschwitz übertragen worden.]

Erbgericht:

Inhaber:
Kapitel zu Meißen
Inhaber:
Predigerstuhl zu Meißen
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
Im Dorf ist walzendes Gericht. Es steht dem Amt willkürlich zu, einen Richter zu ordnen oder zu entsetzen.
Dingstuhl:
Oberrödern
Zum Dingstuhl:
Der Gerichtsstuhl wird für die Erbgerichtsfälle durch beide Erbherren bestellt.
Weiteres:
Was aber Blutrünste sind, wird im Amt verbüßt.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Sie dienen dem Amt auf Erfordern mit 1 Fußknecht und stellen mit Folbern, Mülbitz, Freitelsdorf, Zschauitz und Naundorf einen Heerfahrtswagen.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Großenhain11 grErbgeschoßWalpurgis
Bemerkungen: Übermaß: 7,5 nd
Amt Großenhain4,5SchreibgeldWalpurgis
Bemerkungen: zum Geschoß
Amt Großenhain22 grErbgeschoßMichaelis
Amt Großenhain9 dSchreibgeldMichaelis
Bemerkungen: zum Geschoß
Amt Großenhain12 Fuder Voigtholz
Bemerkungen: jedes Quartal 3 Fuder [steht nur als Nachtrag zur Summe]
Kapitel zu Meißen2 ß 25 gr 7 dErbzins
Kapitel zu Meißen11,5 Scheffel 6 Metzen KornErbzins
Kapitel zu Meißen11,5 Scheffel 6 Metzen HaferErbzins
Kapitel zu Meißen12 HühnerErbzins
Kapitel zu Meißen2 ß 25 EierErbzins
Kapitel zu Meißen3 Kloben FlachsErbzins
Vikarei zu Meißen3 ß 16 ad
Vikarei zu Meißen11,5 Scheffel Korn
Vikarei zu Meißen11,5 Scheffel Hafer
Vikarei zu Meißen12 Hühner
Vikarei zu Meißen2 ß 25 Eier
Vikarei zu Meißen3,5 Kloben Flachs

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen.
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Niederrödern
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Sie geben dem Pfarrer jährlich je 12 Scheffel Korn und Hafer und von jedem, der das Sakrament empfangen hat und 12 Jahre alt geworden ist, 4 nd Opferpfennige.
Weiteres:

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40085, Nr. 116 b
Amtserbbuch:
Großenhain
Seiten:
203-220

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