Im Dorf ist walzendes Gericht. Es steht dem Amt zu, einen Richter zu ordnen oder zu entsetzen.
Dingstuhl:
Großenhain (Amtsgericht)
Zum Dingstuhl:
Sie müssen in Großenhain ihre Rügen einbringen im Ratskeller, dort hält das Amt Gericht. Die Nonnen haben das Gericht aber vormals in diesem Dorf sitzen lassen.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Sie dienen dem Amt mit 1 Fußknecht; dazu müssen auch 3 Hufen zu Hohndorf ihren Anteil erlegen.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Großenhain
7 ß 6 gr
Erbzins
Michaelis
Amt Großenhain
1 ß 49 gr 6 d
Heringsgeld
Ostern
Amt Großenhain
3 ß 27 gr
Frongeld
Ostern
Bemerkungen: sonst Hofegeld genannt; es steht beim Amt, das Geld oder die Dienste zu fordern
Amt Großenhain
1 ß 12 Hühner
Erbzins
Michaelis
Amt Großenhain
18 ß Eier
Erbzins
Palmarum
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Lenz
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer geben, ist unter dieser Pfarre verzeichnet.