6 besessene Mann, die sind alle dem Gotteskasten zu Oschatz lehen- und zinsbar. [in den nachfolgenden Seiten tritt aber immer der Rat zu Oschatz als Erbherr auf!]
Der Rat von Oschatz ordnet einen Richter, der aber auf des Amtes Gerechtigkeiten auch sehen muß.
Dingstuhl:
Poppitz
Zum Dingstuhl:
Die Erbherren haben hier einen Dingstuhl, den sie für ihre Erbgerichte gebrauchen können.
Weiteres:
Die Erbgerichte im Dorf sind vormals dem Gotteskasten gewesen. Darein gehören aber keine offenen Schäden, noch Blutrünste, die fließen.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Grimma
Leistung:
Sie dienen dem Amt Grimma auf Erfordern mit 2 Mann, 2 ganzen Harnischen, 1 Hellebarde, 2 langen Spießen. Sie müssen nach der Anzahl ihrer Güter auch den Heerfahrtswagen, der zu Grimma im Schuppen steht, mit unterhalten.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Rat zu Oschatz
2 ß gr
Zins
Michaelis
Rat zu Oschatz
1 ß gr
Zins
Walpurgis
Bemerkungen: vom Hofdienst
Rat zu Oschatz
3 ß 20 Eier
Zins
Palmarum
Rat zu Oschatz
16 Kapaune
Zins
Martini
Amt Mügeln
7,5 Scheffel Korn
Grimmaer Maß
Amt Mügeln
7,5 Scheffel Hafer
Grimmaer Maß
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Lehenware geben sie ihrem Erbherrn nach gebräuchlicher Übung und Gewohnheit.
Schreibgeld:
Weiteres:
[Nachtrag in AEB Grimma 2: Von jeder Hufe gibt ein Fremder 2 fl., wenn aber einer eine Hufe von seinen Geschwistern kauft, muß ein jeder Erbe 12 gr geben. So einer aus dem Dorfe zukauft, muß der Verkäufer von 20 ß 1 ß Abzugsgeld geben.]
Kirche
Pfarrort:
Mahlis
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer geben müssen, ist im Verzeichnis dieser Pfarre zu finden.