Oberschöna w. Freiberg

++

Allgemein

Amt:
Freiberg
Oberschöna (Oberschonaw)
w. Freiberg
Einwohner:
54 besessene Mann, darunter 17 Erbgärtner, die sind alle denen von Schönberg, Gebrüdern, zu Oberschöna lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
58 Hufen und 3 Viertel; die 17 Gärtner sind für 4 Hufen und 1 Viertel angeschlagen
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Freiberg auch im Vorwerk, also dem Rittersitz
Weiteres:
So oft das Amt einen Übeltäter richtet, müssen sie ihren Anteil dazu geben.

Erbgericht:

Inhaber:
von Schönberg zu Oberschöna
Richteramt:
Erbrichter
Zum Richteramt:
Hier ist ein Erbrichter, der muß auch auf die Gerechtigkeiten des Amtes achten.
Dingstuhl:
Oberschöna
Zum Dingstuhl:
Sie haben auch einen Gerichtsstuhl für die Erbgerichte.
Weiteres:
Darein gehören aber keine offenen Schäden oder Blutrünste, die fließen.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Oberschöna
Leistung:
Sie dienen dem Amt auf Erfordern mit 4 Fußknechten und erlegen neben den Dörfern Reichenbach und Wegefarth ihren Anteil an einem Heerfahrtswagen, den sie ins Amt schicken.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Freiberg30 grErbgeschoßWalpurgis
Bemerkungen: Übermaß: 11 d
Amt Freiberg1 ß grErbgeschoßMichaelis
Bemerkungen: Übermaß: 2 gr 8 d
Amt Freiberg1 grSchreibgeldWalpurgis
Bemerkungen: zum Erbgeschoß
Amt Freiberg1 grSchreibgeldMichaelis
Bemerkungen: zum Erbgeschoß
Amt Freiberg4 Scheffel KornErbgeschoßMichaelisaltes Freiberger Maß
Bemerkungen: Übermaß: 5,5 Maß
Amt Freiberg4 Scheffel HaferErbgeschoßMichaelisaltes Freiberger Maß
Bemerkungen: Übermaß: 3,5 Maß
Hans von Schönberg zu Oberschöna und sein Bruder10 ß 40 grErbzins
Hans von Schönberg zu Oberschöna und sein Bruder36 grErbzinsHeilig Abend
Hans von Schönberg zu Oberschöna und sein Bruder34 Scheffel 1 Viertel KornErbzinsaltes Maß
Hans von Schönberg zu Oberschöna und sein Bruder68,5 Scheffel HaferErbzinsaltes Maß
Hans von Schönberg zu Oberschöna und sein Bruder34 HühnerErbzins

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, sondern nur wer ein Lehen empfängt 1 Groschen dem Erbherrn, ausgeschlossen der Erbrichter, der muß gebührliche Lehenware entrichten, wenn die Lehen zu Fall kommen.
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Oberschöna
Pfarrherr:
von Schönberg zu Oberschöna
Verfassung:
Einkommen:
Von jeder Hufe geben sie 1 Viertel Korn an den Pfarrer und darüber das gewöhnliche Opfergeld, nämlich 4 d von jeder Person, die 12 Jahre alt geworden ist.
Weiteres:

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40082, Nr. 78
Amtserbbuch:
Freiberg
Seiten:
429-467

Karte