Brand, Flecklein sw. Freiberg

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Allgemein

Amt:
Freiberg
Brand, Flecklein (Brandt)
sw. Freiberg
Einwohner:
101 besessene Mann, sind alle dem Amt Freiberg lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Freiheiten: Sie dürfen 100 Fässer Freiberger Bier ausschenken, einen "Jarkothen" halten, der wöchentlich 1 Faß Bier seinen Gästen ausschenken kann, aus jedem Handwerk einen Handwerker sowie einen freien Salz- und einen Brotmarkt halten. [fol. 10f.]
Hufen:
Sie haben zu ihren Gütern keine Feldgüter, sondern nur bloße Häuser; wenn sie aber darüber doch Gärten und kleine Gärten haben, gehören diese in die Flur und die Hufen der Bauern zu Erbisdorf und werden diesen Bauern verzinst
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Freiberg
Weiteres:
Die Folge ist aber geteilt, sie steht in Fehdezeiten dem Amt Schellenberg und in Friedenszeiten dem Amt Freiberg zu.

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Freiberg
Richteramt:
Erbrichter
Zum Richteramt:
Hier ist ein Erbrichter, der das Richteramt versorgen muß. Er kann Bier und Wein nach Belieben schenken und zukaufen, soviel er verzapfen kann.
Dingstuhl:
Brand, Flecklein
Zum Dingstuhl:
Das Amt hat hier einen Dingstuhl, darein gehören nur diese Einwohner. Sie müssen den Gerichtshaltern eine Mahlzeit mit Essen und Trinken geben, die sie bezahlen.
Weiteres:

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Amtswagen Schellenberg
Leistung:
Sie müssen dem Amt Schellenberg auf Erfordern mit 3 Fußknechten dienen. - In Fehdezeiten sind sie wie von alters her zum Amt Schellenberg geordnet und helfen dort zum Heerwagen; in Friedenszeiten aber folgen sie dem Amt Freiberg.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Freiberg3 ß 25 grErbzinsMichaelis

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern und Häusern, so oft diese auch durch Kauf oder Verkauf zu Fall kommen, 5 Groschen Lehengeld, davon gebühren dem Amt Freiberg 3 Groschen und dem Richter zu Brand 2 Groschen.
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Erbisdorf
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opferpfennige geben, ist in der Visitationsordnung und Registratur verzeichnet.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40082, Nr. 78
Amtserbbuch:
Freiberg
Seiten:
8-29

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