[Kurzeintrag] Dieses Dorf ist Juda von Schleinitz mit aller Botmäßigkeit zuständig. Dem Kloster vor Döbeln und jetzt dem Amt gehören nur die bezeichneten Gatterzinse.
Weiteres:
Das Kloster ist befugt, wenn die Einwohner mit dem Zins säumig sind, sie durch den Richter zu pfänden, und die Pfänder 14 Tage im Gericht zu lassen, danach kann das Kloster die Pfänder ohne Einwände des Erbherrn zu sich ziehen und verwahren.