Heinersdorf sw. Lausick
++Allgemein
- Amt:
- Colditz
Heinersdorf (Heunersdorff)
sw. Lausick - Einwohner:
- 20 besessene Mann, davon sind 6 Mann dem Amt Colditz und 14 Mann Hans von Kitzscher lehen- und zinsbar.
- Weiteres:
- Hufen:
- 17 Hufen und 2 Ruten
Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Amt Colditz
- Weiteres:
- Die Einwohner müssen alle dem Obergericht anhängigen Fälle im Amt Colditz einbringen.
Erbgericht:
- Inhaber:
- Hans von Kitzscherauf den Höfen seiner Leute
- Inhaber:
- Amt Colditzauf den Gütern der Leute des Amtes
- Richteramt:
- Zum Richteramt:
- Die beiden Erbherren ordnen ein jeder einen Richter.
- Dingstuhl:
- Heinersdorf / Lausick
- Zum Dingstuhl:
- Das Amt hat für seine Leute einen Dingstuhl. Es steht dem Amt aber frei, ob man dort Gericht hält oder sie gegen Lausick fordert.
- Weiteres:
- Der von Kitzscher hat für die Erbgerichte dort auch einen Dingstuhl, er darf die Gefangenen aber nicht weiter, als aus dem Hof führen, sondern muß sie dann dem Amt übergeben.
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Ebersbach
- Leistung:
- Sie dienen mit 3 Fußknechten und müssen ihre Hilfe zu Wagen, Pferden und anderer Zugehörung nach Ebersbach erlegen.
- Bemerkung:
Abgaben
Empfänger | Leistung | Art | Termin | Maß |
---|---|---|---|---|
Amt Colditz | 48 gr 4 d | Erbgeschoß | Martini | |
Bemerkungen: Übermaß: 1 ad | ||||
Amt Colditz | 5 gr | Laßzins | ||
Bemerkungen: von einer Laßwiese | ||||
Amt Colditz | 4 Scheffel Hafer | Erbzins | Martini | altes Maß |
Bemerkungen: Übermaß: 1,5 Viertel Hafer | ||||
Amt Colditz | 2 Kapaune | Erbzins | Martini | |
Magister Wolfgang Fuß, Pfarrer zu Chemnitz | 1 ß 44 gr | Schloßkapellenzins | ||
Bemerkungen: als Besitzer der Schoßkapelle | ||||
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
- Die Leute des Amtes müssen von ihren Gütern, so sie erkaufen, verwechseln oder durch Todesfälle sonsten zu Fall kommen, ins Amt den 20. Pfennig oder das 20. Schock Lehenware verrichten. Die anderen sind ihrem Erbherrn Lehenware wie hergebracht schuldig.
- Schreibgeld:
- Darüber hinaus geben die Leute des Amtes dem Schösser 1 Schreibgroschen.
- Weiteres:
Kirche
- Pfarrort:
- Lausick
- Pfarrherr:
- Verfassung:
- Einkommen:
- Weiteres:
- Pfarren gegen Lausick , und was sie dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfergaben schuldig sind, ist bei derselben Pfarrkirche verzeichnet.
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 40079 c, Nr. 65 a
- Amtserbbuch:
- Colditz
- Seiten:
- 465-480