Frauendorf, nw Geithain nw. Geithain

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Allgemein

Amt:
Colditz
Frauendorf, nw Geithain (Frauendorff)
nw. Geithain
Einwohner:
6 besessene Mann, darunter 1 Gärtner, die sind dem Amt Colditz lehen- und zinsbar. Darüber sind hier noch 11 Mann wohnhaft, die Nickel vom Ende mit Lehen, Zinsen und andern Botmäßigkeiten zustehen.
Weiteres:
Hufen:
8 Hufen und 5 Ruten; der Gärtner ist für 3 Ruten gerechnet
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Nickel vom Ende

Obergericht:

Inhaber:
Amt Colditz
Weiteres:
Das Obergericht ist Nickel vom Ende und dem Amt Colditz zugetan, wie sie denn auch die Strafen und Bußen zugleich nehmen.

Erbgericht:

Inhaber:
Nickel vom Endeauf den Gütern seiner 11 Leute
Inhaber:
Amt Colditzauf den Gütern der 6 Mann des Amtes in Dorf und Feld
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
Sie haben ein walzendes Gericht, und haben das Amt und desgleichen Nickel vom Ende in jedem Teil einen Richter zu setzen oder zu entsetzen.
Dingstuhl:
Frauendorf
Zum Dingstuhl:
Sie haben einen Dingstuhl; Jahr für Jahr wird wechselweise durch das Amt und den vom Ende Gericht gehalten; alle Strafen, die dem Obergericht anhängen, werden zugleich geteilt. Aber die Hilfe hat jeder auf seiner Leute Güter.
Weiteres:

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Ebersbach
Leistung:
Sie dienen mit 1 Fußknecht und erlegen ihren Anteil zum Heerfahrtswagen wie bei Ebersbach verzeichnet.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Colditz18 dErbzinsWalpurgis
Bemerkungen: von 1 Mann aus Niedergräfenhain von 4 Ruten
Amt Colditz18 dErbzinsMichaelis
Bemerkungen: von 1 Mann aus Niedergräfenhain von 4 Ruten
Amt Colditz7 Scheffel HopfenErbzins
Bemerkungen: von 3 Mann
Caspar Thiel Vicarius zu Grimma5 alte ß 2 gr 8 dErbzins

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Die Leute des Amtes müssen von ihren Gütern, so sie erkaufen, verwechseln oder durch Todesfälle sonsten zu Fall kommen, ins Amt den 20. Pfennig oder das 20. Schock Lehenware verrichten. Die Leute des vom Ende geben von ihren Gütern gebührliche Lehenware.
Schreibgeld:
Darüber hinaus geben die Leute des Amtes dem Schösser 1 Schreibgroschen.
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Frauendorf
Pfarrherr:
von Schönburg zu Wechselburg
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Haben eine Pfarrkirche, welche die Herren von Schönburg zu Wechselburg zu verleihen haben; das Einkommen wird hiernach verzeichnet [Eintrag fehlt].

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40079 c, Nr. 65 a
Amtserbbuch:
Colditz
Seiten:
307-320

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