Thierbaum sw. Colditz

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Allgemein

Amt:
Colditz
Thierbaum (Tyrbaum)
sw. Colditz
Einwohner:
12 besessene Mann, darunter 1 Gärtner, derer sind 4 dem Amt Colditz und 8 Mann dem Kloster Buch lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
11 Hufen und 3 Viertel Landes; der Gärtner ist für 4 Ruten gerechnet
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Colditz
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Colditz
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
Hier ist ein walzendes Gericht. Es steht dem Amt frei, einen Richter willkürlich zu ordnen oder zu entsetzen. Sie gehen gegen Colditz zum Landgericht.
Dingstuhl:
Landgericht Colditz
Zum Dingstuhl:
Weiteres:
Und hat das Kloster Buch in diesem Dorf keine Botmäßigkeit.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Thumirnicht
Leistung:
Sie müssen dem Amt mit 3 Fußknechten dienen und helfen zum Wagen neben den Dörfern, die zum Dorf Thumirnicht verzeichnet sind.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Colditz1 ßErbgeschoßMartini
Bemerkungen: die Gemeinde büßt 8 d, damit sie solches Schoß erfüllen
Amt Colditz11,5 Scheffel HaferErbzinsMartini
Amt Colditz14,5 ScheffelForsthaferMartini
Amt Colditz7 HühnerForsthühnerMartini
Schloßkapelle zu Colditz48 grZins ("Schloßkapellenzins")Walpurgis
Bemerkungen: Übermaß: 8 d; [erscheint formal wie Amtseinnahme]
Schloßkapelle zu Colditz48 grZins ("Schloßkapellenzins")Michaelis
Bemerkungen: Übermaß: 8 d; [erscheint formal wie Amtseinnahme]
Rat zu Leisnig1 ß 38 grZins
Rat zu Leisnig1 alter Malter Hafer weniger 1 ViertelZins

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Die Leute des Amtes müssen von ihren Gütern, so sie erkaufen, verwechseln oder durch Todesfälle sonsten zu Fall kommen, ins Amt den 20. Pfennig oder das 20. Schock Lehenware verrichten. Die anderen erlegen ihre Lehenware nach hergebrachter Gewohnheit.
Schreibgeld:
Die Leute des Amtes müssen darüber dem Schösser auch 1 Schreibgroschen geben.
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Schwarzbach
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was die Leute dem Pfarrer über den gebührlichen Opfern zu geben haben, findet man unter derselben Pfarre Einkommen.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40080, Nr. 65 b
Amtserbbuch:
Colditz
Seiten:
499-528

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