11 besessene Mann, darunter 6 Gärtner [korrigiert aus 5 ?], sind alle dem Amt Colditz lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
12 Hufen; es sind 5 Gärtner für 1/2 Hufe angeschlagen, der eine aber hat 1/2 Hufe [so korrigiert aus ursprünglich wohl 6 Gärtnern auf 1/2 Hufe gerechnet; stimmt so aber mit den Einzelangaben überein]
Das Amt hat hier einen walzenden Richter, der kann nach Gelegenheit des Amtes willkürlich gesetzt oder abgesetzt werden.
Dingstuhl:
Großquerbitzsch
Zum Dingstuhl:
Das Amt hat hier auch einen Dingstuhl. Die Einwohner sind dem Gerichtshalter Essen und Trinken, so oft er den Dingstuhl hält, in ziemlicher Weise zu geben pflichtig.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Zschoppach
Leistung:
Sie müssen, so oft sie erfordert werden, mit 3 Fußknechten dienen und erlegen ihren Anteil zum Heerfahrtswagen, nach Vermögen ihrer Güter, gegen Zschoppach.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Colditz
1 ß 20 gr 7,5 d
Erbzins
Michaelis
Amt Colditz
3 ß
Frongeld
Martini
Bemerkungen: es steht dem Amt frei, die Dienste mit Pflügen, Eggen, Schneiden etc. zu fordern oder das Geld zu nehmen
Amt Colditz
69 Scheffel Korn
Erbzins
Martini
altes Maß
Amt Colditz
69 Scheffel Hafer
Erbzins
Martini
altes Maß
Amt Colditz
17 Hühner
Erbzins
Martini
Bischof zu Meißen
23 Scheffel Korn
Erbzins
Kirchmaß
Bischof zu Meißen
23 Scheffel Hafer
Erbzins
Kirchmaß
Dietrich Dorstadel zu Mutzschen
10 gr
Erbzins
Georg von Heynitz zu "Mohlis"
10,5 gr
Erbzins
Kloster Geringswalde
8 gr
Erbzins
Kirche zu Ablaß
28 gr
Erbzins
Pfarrer zu Lüptitz
1 Scheffel Korn
alte Maß
Kirche zu Leipnitz
1 Pfund Wachs
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie müssen von ihren Gütern, so sie erkaufen, verwechseln oder durch Todesfälle sonsten zu Fall kommen, ins Amt den 20. Pfennig oder das 20. Schock Lehenware verrichten.
Schreibgeld:
Sie müssen darüber dem Schösser auch 1 Schreibgroschen geben.
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Ablaß
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was die Leute dem Pfarrer über den gebührlichen Opfern zu geben haben, findet man unter derselben Pfarre Einkommen.