Leupahn sw. Colditz
++Allgemein
- Amt:
- Colditz
Leupahn (Leupen)
sw. Colditz - Einwohner:
- 13 besessene Mann, alle Melchior von Milkau zu Hohnbach lehen- und zinsbar.
- Weiteres:
- Hufen:
- 12,5 Hufen;
Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Amt Colditz
- Weiteres:
- In Obergerichtsfällen müssen die Einwohner vor dem Landgericht zu Colditz erscheinen und die Fälle dort anrügen.
Erbgericht:
- Inhaber:
- Melchior von Milkau zu Hohnbachin Dorf und Flur
- Richteramt:
- Zum Richteramt:
- Das Richteramt hat Melchior von Milkau nach seinem Gefallen zu bestellen.
- Dingstuhl:
- Leupahn [und Landgericht Colditz]
- Zum Dingstuhl:
- Der Dingstuhl ist Melchior von Milkau zuständig, aber die Einwohner müssen die Landgerichte zu Colditz besuchen und dort alle Verbrechen gegen des Amts Gerechtigkeit einbringen und rügen und nach dem Worte desselben verbüßen und abtragen.
- Weiteres:
- Darinnen sind keine offenen Schäden, noch Blutrünste, die fließen, begriffen.
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Thumirnicht
- Leistung:
- Sie dienen auf Erfordern mit 3 Fußknechten. Daneben müssen sie ihren Anteil und Hilfe zum Heerfahrtswagen nach Thumirnicht erlegen.
- Bemerkung:
Abgaben
Empfänger | Leistung | Art | Termin | Maß |
---|---|---|---|---|
Amt Colditz | 55 gr 8 d | Erbgeschoß | Martini | |
Bemerkungen: Übermaß: 3 d | ||||
Amt Colditz | 15 gr | Erbzins | Walpurgis | |
Amt Colditz | 15 gr | Erbzins | Michaelis | |
Amt Colditz | 1 ß gr | Laßzins | Martini | |
Bemerkungen: von einer Laßwiese; es steht dem Amt frei, diese Wiese zu lassen oder selbst zu gebrauchen. Übermaß: 8 d | ||||
Amt Colditz | 20 Scheffel Hafer | Forsthafer | Martini | altes Maß |
Bemerkungen: Übermaß: 0,5 Scheffel und 0,5 neue Viertel Scheffel | ||||
Amt Colditz | 11 Hühner | Forsthühner | Martini | |
Melchior von Milkau zu Hohnbach | 2 ß 34 gr 8 d | Erbzins | ||
Melchior von Milkau zu Hohnbach | 22 Hühner | Erbzins |
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
- Geben ihrem Erbherrn Lehnware wie im Amt, nach alter Gewohnheit.
- Schreibgeld:
- Weiteres:
Kirche
- Pfarrort:
- Schwarzbach
- Pfarrherr:
- Verfassung:
- Einkommen:
- Weiteres:
- Was sie dem Pfarrer über das gewöhnliche Opfergeld geben, ist bei Schwarzbach zu befinden.
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 40080, Nr. 65 b
- Amtserbbuch:
- Colditz
- Seiten:
- 27-53