[Kurzeintrag] Dem Rat zu Chemnitz sind die Ober- und Erbgerichte zuständig. Aber Bußen der Amtsuntertanen vor dem Stadtgericht werden Walpurgis ins Amt verrechnet und umgekehrt Bußen der Bürger vor den Amtsgerichten an den Rat.
Weiteres:
Die Gerichtsrechte und die Zehntrechte des Klosters wurden von den Äbten an den Rat verkauft, wofür nun jährlicher Zins anfällt. [Weitere detaillierte Angaben zur Gerichtsverfassung bzw. zu den ehemaligen Zehntrechten des Klosters vgl. fol. 603a-605b.]