43 besessene Mann, von denen sind 5 dem Kloster Buch lehen- und zinsbar. Die anderen sind dem Amt Rochlitz, denen von Carlowitz und anderen zuständig; es ist so vermengt, daß dieses Dorf 12 Erbherren hat.
Weiteres:
Hufen:
3 Hufen und 1 Viertel; von denen sind 3 Hufen vom Rittergut vererbt, die werden im Rittersitz verdient, aber ins Amt versteuert
Kloster Buchauf den Gütern seiner Untertanen in Dorf und Feld
Richteramt:
Erbrichter
Zum Richteramt:
Das Kloster ordnet in diesem Dorf einen Erbrichter, der auf des Klosters Gerechtigkeiten sehen muß.
Dingstuhl:
Erlau
Zum Dingstuhl:
Das Kloster hat hier einen sonderlichen Dingstuhl, den es so oft wie notwendig im Jahr hält. Die Leute des Klosters geben den Gerichtshaltern Futter und Mahl.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Die Einwohner dienen mit der Heerfolge ins Amt Rochlitz und erlegen auch nach Anzahl ihrer Güter ihren Anteil zu dem Heerwagen, den alle Einwohner auf Erfordern des Amtes Rochlitz halten müssen.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Kloster Buch
59 gr
Erbzins
Walpurgis
Bemerkungen: solches Geld bringt der Richter ins Kloster, er bekommt dafür 1 gr. Trankgeld
Kloster Buch
59 gr
Erbzins
Martini
Bemerkungen: solches Geld bringt der Richter ins Kloster, er bekommt dafür 1 gr. Trankgeld
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie müssen dem Kloster von ihren Gütern, so sie durch Kauf, Wechsel oder durch Tod zu Fall kommen, den 20. Pfennig oder das 20. Schock zu Lehenware geben.