Der Lehenrichter geht vom Amt zu Lehen und trägt die Gebote unter den Nachbarn aus. Was seine Erbhufe anlangt, hält er es aber wie die anderen Erbgüter. Er darf 14 Tage vor und nach der Kirchmeß Bier aus Pirna oder Königstein schenken.
Dingstuhl:
Rathen
Zum Dingstuhl:
Er gehört nach Rathen zum Geding.
Weiteres:
[Freiheiten und Dienste vgl. fol. 884b-885b und 896b]
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Pirna (Schloßwagen)
Leistung:
Sie gehören zum Schloßwagen nach Pirna und stellen neben den anderen dazu gehörenden Dörfern 3 Mann mit dem Gerät.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Pirna
4 gr
Erbzins
Weihnachten
Bemerkungen: gibt der Richter für 1 Weißbrot
Amt Pirna
3 ß 2 gr 10 d
Erbzins
Michaelis
Amt Pirna
16 gr
Laßzins
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Wenn sie aus dem Amt abziehen, geben sie 7,5 gr, bleiben sie im Amt, geben sie nichts. Teilschillinge geben sie auch nicht.
Schreibgeld:
Weiteres:
Wenn das Gericht zu Fall kommt, geben die Erben für das Lehen 1 ß gr ins Amt ohne das Schreibgeld. Sind keine Erben vorhanden, fällt es ans Amt zurück.
Kirche
Pfarrort:
Königstein
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer und dem Schulmeister geben, zeigt deren Register an.