Meißen nw. Dresden

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Allgemein

Amt:
Meißen
Meißen (Oberbrucker (Uberbrucker))
nw. Dresden
Einwohner:
17 besessene Hauswirte, die sind alle Gärtner und dem Amt Meißen mit Lehen und Zinsen unterworfen. In der Gasse sind auch 2 Scheunen und ein wüstes Gärtlein, alles dem Amt zuständig.
Weiteres:
Hufen:
1 Hufen; ist für diese Gärtner gerechnet, weil sie alle gar keine Zugehörungen, sondern allein die kleinen bloßen Häuslein haben
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Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Meißen
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Meißen
Richteramt:
Heimbürge
Zum Richteramt:
Das Amt ordnet jährlich, ein Jahr um das andere, einen Heimbürgen, der das Richteramt versorgen muß.
Dingstuhl:
Landgericht Meißen
Zum Dingstuhl:
Sie müssen im Amt an den gewöhnlichen Gerichtsstellen auf dem Schloß die Gerichte besuchen. Sie geben keinen Dingpfennig.
Weiteres:

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Sie sind bisher von den Heerfahrtsdiensten wegen der Schloßwachen befreit gewesen.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Meißen26 grErbzinsWalpurgis
Amt Meißen57 grErbzinsMichaelis

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen.
Schreibgeld:
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Kirche

Pfarrort:
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40092, Nr. 165f
Amtserbbuch:
Meißen
Seiten:
642-657

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