Schaddel s. Grimma

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Allgemein

Amt:
Schulamt Grimma
Schaddel (Schadel)
s. Grimma
Einwohner:
14 besessene Mann, darunter 3 Anspanner und 4 Dreschgärten, die alle waren dem Kloster Nimbschen, sind jetzt aber der neuen Schule zu Grimma lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Schaddel ist ein neues Dorf, es ist vor 24 Jahren auf Nimbschener Güter erbaut, auf Nachlassen des gewesenen Kurfürsten.
Hufen:
3 Hufen und 1 Viertel; hier sind 24 Ruten für 1 Hufe gerechnet [fol. 140a]
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Schulamt Grimma
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Schulamt Grimma
Richteramt:
Schultheiß
Zum Richteramt:
In diesem Dorf gibt es keinen Erbrichter sondern einen Schultheiß, der ist nach Gefallen zu ordnen oder zu entsetzen; er muß auf die Gerechtigkeiten der Schule sehen.
Dingstuhl:
Großbardau / Kleinbothen
Zum Dingstuhl:
Sie sind zu den Gerichtsstühlen zu Großbardau oder Kleinbothen gefallen. Sie müssen dort ihre Rügen vorbringen, sie geben aus jedem Haus 4 nd Rügengeld, dafür muß der Richter den Schöffen dieses Dorfes eine Mahlzeit geben.
Weiteres:

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Großbardau [Schulwagen Grimma]
Leistung:
Zur Mannschaft sind sie nicht verpflichtet gewesen, aber sie müssen den Heerfahrtswagen zu Großbardau nach Gelegenheit ihrer Güter mit unterhalten helfen.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Schulamt Grimma2 ß 54 grErbzinsWalpurgis
Schulamt Grimma2 ß 54 grErbzinsMichaelis
Schulamt Grimma16 Scheffel HaferErbzinsMichaelisneues Grimmaer geschlicht Maß
Pfarrer zu Großbothen10 Scheffel Hafer
Bemerkungen: von 3 Mann [summiert aus den Einzelangaben]

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Wann und so oft die Güter zu Fall kommen, geben sie der Schule den 50. Pfennig Kaufgeld zu Lehenware.
Schreibgeld:
Sie müssen Teilschillinge geben. Wenn sich nach Todesfällen die Kinder oder andere Erben teilen, dann muß jeder Erbnehmer, der Anteil erhält, der Schule 12 gr geben. So müssen auch Mutter oder Vater geben, ungeachtet, daß sie den halben Teil bekommen.
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Großbothen
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Das Einkommen der Pfarre gibt das "Widebuch" im Amt Grimma.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 37944, Nr. 4
Amtserbbuch:
Schulamt Grimma
Seiten:
139-149