Strocken sw. Mügeln
++Allgemein
- Amt:
- Schulamt Meißen (Kloster Sornzig)
Strocken (Strocken)
sw. Mügeln - Einwohner:
- 5 [korrigiert 6] Mann, darunter 2,5 Anspanner, sind dem Kloster Sornzig lehen- und zinsbar. Hierüber sind noch 9 Mann in diesem Dorf wohnhaft, die dem Amt Leisnig mit aller Botmäßigkeit, auch Folge und Steuer, zuständig sind.
- Weiteres:
- Hufen:
- 7,5 Hufen sind hier klösterliche Lehen [der Anteil des Amtes Leisnig fehlt!]
KarteLink zum HOV Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Kloster Sornzig über 5 Mann und 7,5 Hufen
- Weiteres:
- Das Kloster Sornzig hält über diese Leute auch Folge, Steuer und Nachreise.
Erbgericht:
- Inhaber:
- Kloster Sornzigüber 5 Mann und 7,5 Hufen
- Richteramt:
-
- Zum Richteramt:
- Das Kloster hat in diesem Dorf einen sonderlichen Richter seines Gefallens zu ordnen und zu entsetzen.
- Dingstuhl:
- Strocken
- Zum Dingstuhl:
- Das Kloster und das Amt Leisnig haben in diesem Dorf zugleich einen Dingstuhl, halten auch miteinander Gericht.
- Weiteres:
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Sornzig
- Leistung:
- Sie dienen neben den Einwohnern des Sornziger Kreises wie bei Sornzig verzeichnet.
- Bemerkung:
-
Abgaben
Empfänger |
Leistung |
Art |
Termin |
Maß |
Kloster Sornzig | 50 gr 1d | Erbzins | Michaelis | |
| Bemerkungen: |
Kloster Sornzig | 60 Scheffel Korn | Erbzins | Michaelis | altes Leisniger Maß |
Kloster Sornzig | 60 Scheffel Hafer | Erbzins | Michaelis | altes Leisniger Maß |
Kloster Sornzig | 7,5 Hühner | Erbzins | Michaelis | |
| Bemerkungen: |
Kloster Sornzig | 3 ß 45 Eier | Erbzins | Ostern | |
| Bemerkungen: |
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
- Wenn sich Todesfälle, Verwechselungen oder Verkäufe der Güter in diesem Dorf zutragen, müssen sie vermöge kurfürstlichen Befehls den 20. Pfennig zu Lehenware geben.
- Schreibgeld:
- Sie geben dem Kloster Sornzig auch Teilschillinge. Wenn die Kinder teilen, nach dem Absterben von Vater oder Mutter muß jeder Erbnehmer dem Kloster 12 gr entrichten.
- Weiteres:
-
Kirche
- Pfarrort:
- Sornzig
- Pfarrherr:
- Verfassung:
-
- Einkommen:
-
- Weiteres:
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 40093, Nr. 50
- Amtserbbuch:
- Sornzig
- Seiten:
- 77-84