Meißen nw. Dresden
++Allgemein
- Amt:
- Meißen
Meißen (Oberbrucker (Uberbrucker))
nw. Dresden - Einwohner:
- 17 besessene Hauswirte, die sind alle Gärtner und dem Amt Meißen mit Lehen und Zinsen unterworfen. In der Gasse sind auch 2 Scheunen und ein wüstes Gärtlein, alles dem Amt zuständig.
- Weiteres:
- Hufen:
- 1 Hufen; ist für diese Gärtner gerechnet, weil sie alle gar keine Zugehörungen, sondern allein die kleinen bloßen Häuslein haben
KarteLink zum HOV Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Amt Meißen
- Weiteres:
Erbgericht:
- Inhaber:
- Amt Meißen
- Richteramt:
- Heimbürge
- Zum Richteramt:
- Das Amt ordnet jährlich, ein Jahr um das andere, einen Heimbürgen, der das Richteramt versorgen muß.
- Dingstuhl:
- Landgericht Meißen
- Zum Dingstuhl:
- Sie müssen im Amt an den gewöhnlichen Gerichtsstellen auf dem Schloß die Gerichte besuchen. Sie geben keinen Dingpfennig.
- Weiteres:
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Leistung:
- Sie sind bisher von den Heerfahrtsdiensten wegen der Schloßwachen befreit gewesen.
- Bemerkung:
Abgaben
Empfänger |
Leistung |
Art |
Termin |
Maß |
Amt Meißen | 26 gr | Erbzins | Walpurgis | |
Amt Meißen | 57 gr | Erbzins | Michaelis | |
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
- Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen.
- Schreibgeld:
- Weiteres:
Kirche
- Pfarrort:
- Pfarrherr:
- Verfassung:
- Einkommen:
- Weiteres:
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 40092, Nr. 165f
- Amtserbbuch:
- Meißen
- Seiten:
- 642-657