Niedermeisa n. Meißen

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Allgemein

Amt:
Meißen
Niedermeisa (Nidermeissen)
n. Meißen
Einwohner:
In dieser Gemeinde sind 15 besessene Hauswirte, alles Gärtner, die sind alle dem Amt Meißen lehen- und zinsbar.
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Hufen:
2 Hufen; die 15 Gärtner sind alle in diesen 2 Hufen angeschlagen, weil sie zu ihren Häuslein gar keine Zugehörungen haben; darunter sind Gärten, die dem Kapitel zu Meißen zustehen, ebenso dem Stift zu St. Afra
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Meißen
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Erbgericht:

Inhaber:
Amt Meißen
Richteramt:
Heimbürge
Zum Richteramt:
Das Amt ordnet jährlich einen Gärtner nach dem anderen zum Heimbürgen, der ist verpflichtet, das Richteramt dieses Ortes zu versorgen.
Dingstuhl:
Landgericht Meißen
Zum Dingstuhl:
Sie müssen vor dem Landgericht zu Meißen, an den gewöhnlichen Gerichtsstellen im Schloß erscheinen. Sie geben dazu keine Dingpfennige.
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Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Wegen der Wachdienste ist ihnen der Heerfahrtsdienst erlassen worden.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Meißen1 ß 17 grErbzinsMichaelis
Amt Meißen8 HühnerErbzinsMichaelis
Amt Meißen2 SchulternErbzinsOstern
Amt Meißen7 Pfund WachsErbzinsPurificatione Marie

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen.
Schreibgeld:
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Kirche

Pfarrort:
Meißen (St. Afra)
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Sie geben nichts als die gewöhnlichen Opferpfennige, als von jeder Person, die 12 jahre alt geworden ist, 4 d.
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Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40091, Nr. 165d
Amtserbbuch:
Meißen
Seiten:
102-119

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